Installation Antennenmast
03. Juni 2018
Um die Reichweite zu erhöhen wurde auf dem Dach des Senders ein höherer Antennenmast installiert.
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Datenschutzverordnung
Allgemeine Grundsätze
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinsinternen EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist. Der Vorstand führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs.1 DSGVO und dokumentiert laufende die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz.
Beitritt zum Verein
Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO. Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (vgl. Art. 6 Abs. 1 b DSGVO).
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:
Jedem Vereinsmitglied und Nichtmitgliedern, deren Daten anlässlich eines Spendeneingangs mitgeteilt wurden, wird zudem eine vereinsinterne Mitgliedsnummer / Stammnummer zugeordnet.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online-Medien (Vereinshomepage, Social-Media Plattform des Vereins) wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.
Austritt aus dem Verein
Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereinsinternen Zwecken verwendet werden. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahren ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.
Übermittlung von Daten
Die erhobenen Daten werden ausschließlich intern verwendet. Eine Übermittlung an andere Organisationen, Verbände, Unternehmen oder andere Dritte erfolgt nicht.
Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Datenschutzbeauftragte/r
Der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bedarf es nicht. Es wird organisatorisch sichergestellt, dass stets weniger als 10 Personen mit der Verarbeitung der Daten beschäftigt sind und dass die Erhebung und Verarbeitung so erfolgt, dass die besonderen Bestellvoraussetzungen gemäß Art. 37 Abs. 1 c) und Art. 9 Abs. 1 nicht vorliegen.
Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz steht das Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein zur Verfügung. Die Beschwerde kann dort online unter https://www.mail@datenschutzzentrum.de eingereicht werden.